Betriebstreue durch Vorsorge
Kilometer für Kilometer tickt der Vorsorgezähler
Es passiert ständig: Mitarbeiter werden abgeworben. Für jene, die bereits vor 2003 in das Unternehmen eingetreten sind gilt die „Abfertigung alt“: bis zu 12 Monatsbezüge Abfertigungsanspruch und dessen Verlust bei Selbstkündigung. Durch das neue Abfertigungsrecht wurde die Mobilität der Mitarbeiter erhöht, denn der Abfertigungsanspruch besteht bereits ab dem 2. Monat des Arbeitsverhältnisses und kann auch in einen anderen Betrieb mitgenommen werden.
Was lange als positiv bewertet wurde, erweist sich jetzt als massives Problem. Mehr Lohn zu zahlen, schützt vor Abwerbung nur kurzfristig.
Unsere Lösung lautet: Betriebstreue durch Vorsorge.
Ihr Mitarbeiter erhält einen Bonus für seine Betriebstreue. Wir empfehlen pro Jahr einen Brutto-Monatsbezug.
Legt ein Fahrer pro Jahr ca 100.000 km zurück, würde dies bedeuten, dass er pro gefahrenem Kilometer ca. 3 Cent in seine Vorsorgekasse einbezahlt bekommt.
Der zurückgelegten Strecke kommt also große emotionale Wirkung zu, denn es tickt Kilometer für Kilometer der Vorsorgezähler, und das motiviert.
Die einzige Bedingung für die erfolgreiche Umsetzung lautet: Ihr Mitarbeiter muss in Österreich steuerpflichtig sein.
Lesen Sie unsere aktuelle Broschüre zum Thema.
Wie geht das?
1. Sie legen das Geld in den ,,Vorsorgetopf“ (Versicherungspolizze) des Mitarbeiters.
2. Bleibt der Mitarbeiter, erhält er eine ordentliche und lebenslange Firmenpension.
3. Geht der Mitarbeiter in den ersten drei Jahren, steht der Firma das Kapital aus der Versicherung wieder zur freien Verfügung. Geht der Mitarbeiter nach den ersten drei Jahren, hat er Anspruch auf 50% des vorhandenen Kapitals, der Rest bleibt im Unternehmen.
Ein Beispiel:
LKW Fahrer, 30 Jahre, angenommenes Pensionsalter 65, angenommene Gehaltssteigerung 3%
Jahr | Treueprämie in die Vorsorge | Summe der bezahlten Prämien3) | Mindestanspruch AN bei Austritt3) | Bei AN-Kündigung Betrag für das Unternehmen 4) |
---|---|---|---|---|
1 | 3.450 | 3.450 | - | 3.450 |
2 | 3.554 | 7.004 | - | 7.004 |
3 | 3.660 | 10.664 | - | 10.664 |
4 | 3.770 | 14.434 | 1.299 | 13.134 |
5 | 3.883 | 18.317 | 1.648 | 16.668 |
6 | 3.999 | 22.316 | 2.053 | 20.263 |
7 | 4.119 | 26.435 | 2.445 | 23.990 |
8 | 4.243 | 30.679 | 2.853 | 27.825 |
9 | 4.370 | 35.049 | 3.400 | 31.649 |
10 | 4.501 | 39.550 | 3.995 | 35.556 |
Nach 3 Jahren trennen sich die Wege und der Mitarbeiter scheidet aus. Das angesparte Kapital fließt nun zur Gänze zurück ins Unternehmen.
Nach 6 Jahren hat der Mitarbeiter in seinem Pensionstopf EUR 22.316,00
Bleibt der Mitarbeiter bis zur Pension, erhält dieser eine einmalige Abfindung in der Höhe von Brutto EUR 310.000,00 1) oder lebenslang 14mal jährlich eine Pension von Brutto EUR 710,00 1)2). Darauf wird er nicht verzichten, auch wenn er bei einem anderen Arbeitgeber um einige Hundert EUR im Monat mehr verdient. Stammpersonal schützen.
Wichtige Hinweise:
Ziel dieser Vorsorge ist Betriebstreue zu belohnen und Mitarbeiter länger im Unternehmen zu halten. Dafür löst das Unternehmen das Pensionsproblem. Bei der Berechnung wurde eine Steigerung der Beiträge von 3% p.a. angenommen. Sämtliche Leistungen sind bei Leistungsanspruch zu versteuern. Auch die einmaligen Auszahlungen bei Austritt.
1) Diese Werte beinhalten Gewinnanteile. Da die in den künftigen Jahren erzielbaren Überschussanteile nicht vorausgesehen werden können, beruhen Zahlenangaben über den Ablaufgewinn auf Berechnungen, denen die gegenwärtigen Verhältnisse zugrunde liegen. Die Angaben sind daher ohne Gewähr.
2) Die lebenslange garantierte Rente wird mindestens 25 Jahre lang ausbezahlt. Die Rente steigert sich derzeit um 0,5% p.a.. Diese Steigerung ist gewinnabhängig und nicht garantiert.
3) Bei AN-Kündigung steht dem Mitarbeiter der Mindestanspruch zu. Eine Besserstellung ist möglich und auch sinnvoll. Z.B. nach 3 Jahren bis zum 10. Jahr 25% vom vorhandenen Kapital. Ab 10. Dienstjahr 50% und ab 55. Lebensjahr 100%.
4) Der Kapitalstand wird als Summe der geleisteten Beiträge dargestellt. Vom Beitrag werden die Versicherungssteuer sowie die Verwaltungskosten vom Versicherer abgezogen. Die verbleibenden Beiträge werden verzinst und als Gewinnbeteiligung dem Vertrag gutgeschrieben. In den ersten Jahren liegt der Kapitalstand unter der Summe der einbezahlten Prämien. Je nach Alter variieren diese Werte.