AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der BAV (Betriebliche Altersvorsorge Consulting GmbH)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dauer der Geschäftsverbindung zwischen der BAV sowie deren Tochter- und Schwestergesellschaften und dem Auftraggeber für alle Vermittlungsdienstleistungen, Beratungs- und sonstige Leistungen. Sie gelten für die Vermittlung von Versicherungen (insbesondere im Bereich der betrieblichen Pensionsvorsorge) und damit üblicherweise einhergehende Geschäfte, sowie sämtliche im Zeitpunkt dieser Vereinbarung bestehenden und durch die BAV betreuten Versicherungsverhältnisse.

 

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Vermittlungs- oder Beratungsleistung sowie die gegebenenfalls damit verbundene Betreuung des Versicherungswesens des Auftraggebers. Die BAV ist nur dann zur Prüfung der Versicherungspolizze, zur Unterstützung des Auftraggebers bei Abwicklung des Versicherungsvertrages im Versicherungsfall sowie zur laufenden Überprüfung der bestehenden Versicherungsverträge verpflichtet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die BAV erbringt keine Dienstleistung aus dem Vertrag, soweit die Erbringung einer solchen Dienstleistung dazu führen würde, dass die BAV oder ein ggf. beauftragter Dritter einer in- oder ausländischen anwendbaren Sanktion, Einschränkung oder einem anzuwendenden Verbot unterliegt.

2.2 Die BAV berücksichtigt im Rahmen der zu erbringenden Leistungen vorrangig die auf dem österreichischen Markt niedergelassenen in- und ausländischen Versicherer.

2.3  Die BAV ist zum Empfang von Prämien sowie Leistungen aus den Versicherungsverträgen (wie z.B. Zahlungen aus einem Versicherungsfall, für den Versicherer oder Risikoträger und von für den Auftraggeber bestimmten Beträgen) berechtigt.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Ausführung der durch die BAV zu erbringenden Dienstleistungen und Tätigkeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig, inhaltlich richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen und auf Wunsch schriftlich deren Vollständigkeit zu bestätigen. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die dem Auftraggeber erst während der Ausführung des Auftrages bekannt werden.

3.2  Änderungen die Geschäftsführung und/oder die Gesellschafter betreffend, wesentliche gesellschaftsrechtliche oder organisatorische Veränderungen innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers sowie alle sonstigen, für den Gegenstand des Auftrages relevanten Veränderungen, wie Änderung der Tätigkeiten, Zukäufe, Gefahrenerhöhungen usw. wird der Auftraggeber der BAV unaufgefordert und unverzüglich mitteilen, sofern dies zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung durch die BAV erforderlich ist.

3.3  Ist die Unterstützung des Auftraggebers bei Abwicklung des Versicherungsvertrages im Versicherungsfall vereinbart, verpflichtet sich der Auftraggeber den Schadeneintritt unverzüglich mitzuteilen und sämtliche Unterlagen und Informationen vollständig und inhaltlich richtig der BAV zur Verfügung zu stellen.

3.4  Der Auftraggeber hat auf Aufforderung durch die BAV an einer Risikobesichtigung durch die BAV oder den Versicherer (nach vorheriger Terminabsprache) teilzunehmen und auf besondere Gefahren hinzuweisen.

3.5. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn von der BAV unterfertigter Versicherungsantrag noch keinen Versicherungsschutz bewirkt und der Annahme durch den Versicherer bedarf, sodass zwischen der Unterfertigung des Versicherungsantrages und dessen Annahme durch den Versicherer ein ungedeckter Zeitraum entstehen kann.

 

4. Vertraulichkeit und Datenschutz

4.1  Die Vertragsparteien sind sich gegenseitig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Stillschweigen über alle Tatsachen verpflichtet, die im Zusammenhang mit der vertraglichen Beziehung offenbart werden oder der anderen Partei sonst zur Kenntnis gelangen, sofern es sich nicht um allgemein bekannte oder öffentlich zugängliche Informationen handelt.

4.2  Die BAV ist zur Weitergabe der Daten und Informationen des Auftraggebers im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages berechtigt und wird dabei für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber überlassenen personenbezogenen Daten, Sorge tragen. Die im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen und Tätigkeiten überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen werden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Aufgaben genutzt sowie für Zwecke, die in direktem Zusammenhang mit diesem ursprünglichen Zweck stehen. Die Daten dürfen auch zur Wahrung berechtigter eigener Interessen, insbesondere aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder sonstiger Verpflichtungen, genutzt werden; bei Letzteren nur, sofern dies dem Schutz von eigenen Ansprüchen, der Abwehr von Klagen oder der Verhinderung von gesetzwidrigem Verhalten dient. Die BAV ist berechtigt, die anvertrauten Daten im Rahmen der Auftragserteilung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

Details hierzu können Sie dem Informationsblatt für Datenschutz sowie unserer Datenschutzerklärung entnehmen.

für juristische Personen gilt:

Die BAV verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen, welche im Zusammenhang mit diesem Auftrag der BAV gegenüber offengelegt werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich seinerseits, der BAV alle zur Abwicklung des Auftrages nötigen Unterlagen und Daten zur Verfügung zu stellen und die von der diesbezüglichen Datenverarbeitung durch die BAV betroffenen Personen hierüber vollumfänglich gem. Art 13, 14 DSGVO zu informieren. Sofern eine Zustimmung der Betroffenen (z. B. der Mitarbeiter des Kunden) zur Weitergabe, Speicherung oder sonstigen Verarbeitung von Daten im Rahmen der beauftragten Tätigkeiten durch die BAV erforderlich ist, wird der Kunde für die Beschaffung und Weiterleitung der Zustimmung an die BAV Sorge tragen, sofern nicht zwingende Gründe in der Person des von der Datenverarbeitung Betroffenen oder gesetzliche Bestimmungen dem entgegenstehen.

Soweit sensible Daten vom Verarbeitungsprozess betroffen sind, erfolgt eine Verarbeitung und/oder Weitergabe dieser Daten nur dann, wenn die schriftliche Einwilligung dazu erteilt wurde oder eine Rechtfertigung nach Art. 9 Abs. 2 bis 4 DSGVO vorliegt.

 

5. Elektronische Kommunikation, Nutzungs- und Urheberrechte

5.1   Die BAV setzt bei der elektronischen Übermittlung von Nachrichten (E-Mail) sogenannte Spam-Filter zur Abwehr von unerwünschten Nachrichten ein. Daher übernimmt die BAV keine Gewähr für den vollständigen Zugang ausschließlich per E-Mail an die BAV versandter Nachrichten.

5.2   Für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung aller technischen Voraussetzungen und Zugangsleitungen für die berechtigte Nutzung von BAV Webseiten und BAV Programmen ist der Auftraggeber verantwortlich.

5.3   Die BAV ist berechtigt, Logos und Wortmarken des Auftraggebers als Referenz zu nennen und zu verwenden; der Auftraggeber erteilt hiermit seine Zustimmung, die jederzeit widerrufen werden kann. Die Rechte des Auftraggebers bleiben davon unberührt; die Zustimmung zur Platzierung des Logos, der Wortmarke oder der anderen urheber- oder markenrechtlich geschützten Informationen auf den Webseiten der BAV beinhaltet kein darüber hinausgehendes Nutzungs- und kein Miturheberrecht seitens der BAV.

5.4   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche Arbeitsergebnisse und -konzepte der BAV nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die BAV an Dritte weiterzugeben (sofern dies nicht, aus welchen Gründen immer, zwingend erforderlich ist). Für Versicherungsanalysen und Deckungskonzepte nimmt die BAV Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung in Anspruch.

 

6. Vergütung

6.1   Für ihre Leistungen erhält die BAV die vereinbarte, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, eine angemessene Vergütung.

6.2   Die BAV ist berechtigt, für Dienstleistungen gegenüber dem Versicherer oder Risikoträger, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erbracht werden, eine gesonderte Vergütung von diesem zu erhalten.

 

7. Haftung

 7.1   Die BAV haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Verbrauchern i.S.d. KSchG gilt diese Haftungsbeschränkung nur im Rahmen des § 6(1) Z 9 KSchG.

7.2  In sonstigen Fällen haftet die BAV bis zur Höhe des vertragstypischen, bei Vertragsabschluss, vorhersehbaren Schadens. Zudem ist die Haftung auf das Doppelte der gesetzlichen Versicherungspflicht begrenzt (§ 137c Abs 1 GewO). Übersteigt das vorhersehbare Risiko nach Auffassung des Auftraggebers bei Vertragsabschluss diese Haftungsbeschränkung, so wird die BAV dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine angemessene höhere Haftungssumme anbieten. Die BAV hat das Recht, die Erhöhung der Haftungssumme mit einer entsprechenden Vergütung zu verbinden.

7.3  Erfüllt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, nicht einwandfrei oder nicht rechtzeitig, oder befindet er sich mit der Nachholung in Verzug, so wird die BAV von den korrespondierenden Leistungsverpflichtungen frei.

7.4  Die BAV haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen und sonstigen Informationen sowie wegen Mängeln oder Fehlern, die erbrachte Dienstleistungen und erstellte Gutachten aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Informationen des Auftraggebers aufweisen. Die BAV haftet weiters nicht für die Nichteinhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Obliegenheiten des Auftraggebers gegenüber dem Versicherer.

7.5  Schadenersatzansprüche gegen die BAV kann der Auftraggeber nur innerhalb von 6 Monaten – für Verbraucher von 3 Jahren – nach Kenntnis des Schadens gerichtlich geltend machen, spätestens jedoch 3 Jahre nach Beendigung der Vertragsbeziehung zwischen der BAV und dem Auftraggeber.

 

8. Sonstiges

8.1  Der Auftraggeber darf Zurückbehaltungsrechte sowie die Aufrechnung mit eigenen Forderungen nur geltend machen, wenn diese Zurückbehaltungsrechte oder Forderungen rechtskräftig festgestellt oder von der BAV schriftlich anerkannt sind.

8.2  Für die Aufträge, ihre Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.

8.3  Gerichtsstand ist Salzburg, sofern und soweit nicht zwingendes Recht einen anderen Gerichtsstand vorschreibt.